Allgemeine Vertragsbedingungen INNOFIT GmbH. Stand 2019

Die nachstehenden Bedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrages. Durch die Bestellung des Käufers werden diese
anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers oder Auftraggebers bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Dies trifft auch für mündlich getroffene Vereinbarungen zu und gilt auch für Ausschreibungen.

  • Technische Angaben und Änderungen:

Die technischen Angaben, wie Maßeinheiten etc., sind als „circa- Angaben“ zu verstehen. Genaue Angaben sind dem Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung zu entnehmen. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen vor, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Dies betrifft insbesondere Änderungen, die aufgrund geänderter Normen/DIN Vorschriften erforderlich sind.

  • Angebot und Vertragsschluss:
Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von 2 Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Wir halten uns an die unterbreiteten Angebote 2 Wochen ab Ausstellung des schriftlichen Angebots gebunden, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

  • Preise:

Soweit es nicht ausdrücklich anders angeführt ist, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Je nach Entwicklung der Material- und Lohnkosten behalten wir uns Anpassungen vor. Es gelten die Preise gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Zusätzliche Kosten, die nicht von uns verursacht wurden und für die Erfüllung des Auftrages notwendig sind (z.B. Kosten aus Verzögerung der Montage) werden zu 100 % auf den Auftragswert addiert und sind vom Käufer zu bezahlen.

  • Lieferung/Montagen:

Es besteht die Möglichkeit verschiedener Lieferbedingungen. Es gelten jeweils die im Angebot enthaltenen Lieferbedingungen und benötigen unsere ausdrückliche Bestätigung in der Auftragsbestätigung. Lieferung CPT Lieferort beinhaltet nicht das Abladen der Geräte. Da das Abladen der Geräte generell bauseits erfolgt, ist vom Auftraggeber entsprechendes Abladepersonal und alle örtlichen Begebenheiten für die Anlieferung bauseits bereitzustellen. Sollten hier Schäden resultieren am Transportmittel oder den gelieferten Produkten selbst, werden wir diese dem Käufer in Rechnung stellen. Sollte die Zufahrt etc. nicht für die Anlieferung (wie in der Auftragsbestätigung genannt)ausgelegt sein und Schäden dem Käufer entstehen, so sind diese durch ihn zu tragen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Auftraggeber über, wenn der Liefergegenstand dem Versandbeauftragten übergeben bzw. verladen worden ist. Bei Lieferungen CPT übernehmen wir für Verzögerungen keinerlei Kosten. Der Kunde erhält spätestens 2 Werktage vor der Anlieferung der Ware Nachricht über die Anlieferung. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren zu diesem Termin anzunehmen. Der von uns eingegebene Liefertermin verschiebt sich automatisch um den Zeitraum, welcher erforderlich ist, bis alle für die Auftragsabwicklung offenen Fragen geklärt sind und bis der Kunde allen seinen Mitwirkungsverpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist. Rücktritt vom Vertrag hierdurch, kann nicht ohne unser Einverständnis erfolgen. Konventionalstrafen und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar sind. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Der Kunde hat die für ihn gültigen Bauvorschriften bzw. Montagebedingungen (Bauanzeige, Baugenehmigung) zu beachten und herzustellen und falls sich daraus eine Verzögerung in der Lieferung oder Montage ergibt, noch vor Ausführung der Lieferung uns bekannt zu geben.

  • Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche:

Der Gewährleistung unterliegen nur Geräte, die korrekt montiert, genutzt und gewartet wurden (Kontrollnachweise). Kommt der Käufer seinen Wartungsvorschriften nicht nach, können keinerlei Ansprüche an uns geltend gemacht werden. Sichtbare Mängel müssen sofort bei Anlieferung bekanntgegeben werden. Sollte die Ware ohne Bekanntgabe des sichtbaren Mangels angenommen werden, gilt dieser als akzeptiert. Spätere Mängelrügen sind damit ausgeschlossen. Wird die Lieferung wegen eines erkannten Mangels nicht angenommen, tritt dieselbe Regelung ein, wie nach Feststellung eines versteckten Mangels. Bezüglich eines versteckten Mangels gilt, dass der Kunde verpflichtet ist, ab Erkennbarkeit des Mangels diesen unverzüglich spätestens aber binnen 7 Tagen uns gegenüber schriftlich, elektronisch via Email an office@innofit.at zu beanstanden. Bei Unterlassung der Meldung, kann der Kunde uns gegenüber keinerlei Gewährleistungsrechte wegen dieses Mangels mehr geltend machen. Beanstandete Ware ist uns oder einem von uns beauftragten Dritten kurzfristig zur Untersuchung und Beweisführung zur Verfügung zu stellen oder hierzu Zugang zu gewähren. Bei Bedarf, bei Erkennen einer Beschädigung des Gerätes oder eines sicherheitsrelevanten Mangels, ist das Gerät vom Betreiber unverzüglich gegen eine weitere Benützung abzusichern. Ein etwaiger Schaden ist unverzüglich dem Lieferanten, InnoFit, schriftlich (auch email) bzw. telefonisch mitzuteilen. Der Lieferant (InnoFit) haftet keinesfalls für Schäden, bzw. Ansprüche Dritter die nach Erkennung eines sicherheitsrelevanten Mangels entstanden sind, bzw. durch nicht erfolgte oder unzureichende Absicherung ermöglicht wurden.
Zur Mängelprüfung beauftragte Personen sind nicht zur Anerkennung von Mängeln mit Wirkung gegen uns berechtigt. Wird bei der Überprüfung durch InnoFit oder deren Beauftragte aufgrund einer Mängelanzeige festgestellt, dass kein Mangel vorliegt, hat der Auftraggeber die hierdurch für die Überprüfung uns entstandenen Kosten zu erstatten. Unsere Tätigkeit wird in diesem Fall dem Auftraggeber als Serviceleistung in Rechnung gestellt. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Kunden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), oder zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer ersetzenden Ware erfolgen. Die Aufwendungen dafür werden von uns getragen, sofern sich das reklamierte Objekt am Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf des reklamierten Objektes zurücktreten. Weitere Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Montageanleitung fehlt, unvollständig oder fehlerhaft ist. Die Gewährleistung gilt nicht bei Fehlanwendung, absichtlicher Zerstörung, Produktveränderung, Fahrlässigkeit, Behandlung mit höheren Temperaturen oder missbräuchlicher Anwendung. Die Gewährleistung gilt nicht bei unsachgemäßer Lagerung oder Montage, umfasst keine Mängel der Kunst- und Gummielemente, Informationsaufkleber, Lösen oder Abschrauben von Schrauben und Muttern (was zur laufenden Wartung der Geräte gehört).
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Warenauslieferung für die Dauer von 2 Jahren.
Wir übernehmen keine weiteren Ansprüche oder Haftungen, die sowohl das Produkt, Montagearbeiten, Ansprüche Dritter betreffen. Nach
bestätigter Übernahme der Geräte durch den Käufer gehen alle Haftungen auf diesen über. Der Käufer ist gesetzlich verpflichtet, die korrekte Montage und den Zustand der Geräte durch eine Sicherheitsabnahme zu gewährleisten, bevor diese in Gebrauch gehen. Durch die Sicherheitsabnahme gehen Haftungsthemen auf die abnehmende, zertifizierte Stelle über. Falls die Sicherheitsabnahme durch unseren Partner, Linsbauer GmbH, in unserem Auftrag erfolgt, so wird ein Abnahmegutachten gem. EN 1176/1-7 und EL 1177 erstellt. Danach gilt Versicherungsschutz, Haftungsübernahme nach erfolgter Montage und Fundamentierungsarbeiten auf die Firma Linsbauer über mit Betriebshaftpflichtversicherung Risiko bis zu einer Deckungshöhe bis 4,5 Mio. Euro und Haftungsübernahme und Gewährleistungen sowie Zusatzrisiken in Höhe von 0,7 Mio. Eur.

  • Konstruktionsänderungen:

Konstruktionsänderungen jeder Art behalten wir uns in jedem Falle vor, soweit dies aus unserer Sicht notwendig geworden ist.

  • Schutzrechte:

An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen – z.B. Disketten – behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an sie zurückzusenden. Werden bei der Ausfertigung des Liefergegenstandes nach Zeichnung, Muster oder sonstigen Unterlagen – z.B. Disketten – des Auftraggebers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt dieser uns von sämtlichen Ansprüchen frei.

  • Zahlung:

1. Innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge. Die Rechnung wird am 1 Tag der Montagearbeiten ausgestellt. Ausschlaggebend sind jedoch die einzelvertraglich vereinbarten Konditionen, sofern auf der Auftragsbestätigung ergänzt.
2. Wir behalten uns bei nicht-kommunalen Kunden von Fall zu Fall vor, Aufträge nur gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft, Forderungsabtretung oder gegen Vorauskasse abzuwickeln. Die Rechnungszustellung erfolgt bei Vorauskasse sofort nach Zahlungseingang. Die Forderungsabtretung zur Sicherung unseres Anspruches beinhaltet die Abtretung der Forderung des Käufers gegen seinen Auftraggeber sowie dessen Einverständnis.
3. Zahlungen haben grundsätzlich per Überweisung zu erfolgen. Bei vereinbarter Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach unwiderruflichem Zahlungseingang.
4. Sind diese Anforderungen für den Kaufvertrag nicht erfüllt, gilt unsere Auftragsbestätigung jeweils nur unter Vorbehalt.

  • Verzugszinsen:

Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 9,5% pa an Verzugszinsen. Sonstige Vereinbarungen als die vorstehenden Zahlungs-und Lieferungsbedingungen haben, sollten sie auf Bestellungen angegeben sein, für uns keine Gültigkeit, es sei denn, wir erklären uns ausdrücklich und schriftlich damit einverstanden. Mündliche Vereinbarungen gelten nur nach erfolgter schriftlicher Bestätigung.

  • Frachtkosten/Verpackung:

Wir bieten unterschiedliche Auftragsvarianten an, mit und ohne Lieferung (siehe Lieferung/Montage). Das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung beinhalten die jeweils gültige Liefervariante.

  • Eigentumsvorbehalt:

Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

  • Haftung:

Bei Auftragsvergabe CPT frei Haus übernimmt nach der Übernahme der Ware der Auftraggeber die gesamte Haftung für die ordnungsgemäße Montage, Sicherung des Montageplatzes und eine Sicherheitsabnahme und somit das gesamte Risiko der Haftung das daraus erfolgt. Bei Auftragsvergabe inkl. Montage ohne Sicherheitsabnahme durch uns übernimmt der Auftraggeber das gesamte Risiko der Haftung für die Absicherung der Montagestelle- wir werden diese sichtbar mit Bändern absperren – bis die durch ihn beauftragte Sicherheitsprüfung bei Abnahmebereitschaft (wird vereinbart9 erfolgt. Bei Auftragsvergabe inkl. Montage und Sicherheitsabnahme wird die Montagestelle durch uns sichtbar gekennzeichnet, der Auftragsgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Schilder darauf hinweisen, dass die Baustelle nicht betreten werden darf und trägt das volle Risiko der Haftung, sollte sich jemand nicht daranhalten und ein Schadensfall entstehen. Nach der Sicherheitsabnahme wird der Park zur Benützung freigeben und die gesamte Haftung trägt der Auftraggeber. Wir übernehmen keine Haftung für Personenschäden, die während der Montage oder danach entstehen. Für Produkthaftung siehe Punkt Garantie.

  • Montagen:

a) Montageunterstützung:
Unter Montageunterstützung verstehen wir, dass ein Monteur unserer Firma die bauseits durchzuführende Montage begleitet und überwacht, bzw. unterstützend den bauseitigen Montagekräften mit seiner Arbeitskraft zur Verfügung steht. Die Leistungen und Kosten für unseren Monteur sind dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Zusätzliche Leistungen in diesem Zusammenhang werden in jedem Fall nach Aufwandsnachweis zu unseren üblichen Vertragsbedingungen in Rechnung gestellt.
b) Komplettmontagen:
Komplettmontagen führen wir ebenfalls nach Angebot bzw. Auftragsbestätigung im Regelfall aus. Die besonderen Bedingungen für
Komplettmontagen, einschließlich deren Termine, sind jeweils produkt- bzw. programmbezogen aus unseren entsprechenden
Montageangeboten bzw. Montageauftragsbestätigungen zu entnehmen. Die Räume, in denen die Liefergegenstände gelagert oder montiert werden, müssen abschließbar sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für eine ausreichende Diebstahlsicherung zu sorgen. Kann der Liefertermin durch Umstände nicht eingehalten werden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so gehen die dadurch entstandenen Kosten ebenso wie die Kosten einer nicht vereinbarten Montageunterbrechung zu seinen Lasten. Die Abnahme und Übergabe der montierten Liefergegenstände erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Montage. Der Auftraggeber oder sein Beauftragter wird rechtzeitig vom Ende der Montage benachrichtigt.
Erscheint er zu diesem Termin nicht, gelten die Abnahme und Übergabe als ordnungsgemäß erfolgt. Für die Montage wird im gleichen Umfang die Gewährleistung übernommen wie für die Lieferungen entsprechend den in diesen Bestimmungen enthaltenen Regelungen. Die Montagekosten und andere tatsächlich entstandene Kosten für Sonderleistungen und Nebenleistungen werden von den Lieferungen getrennt in Rechnung gestellt.
c) Mitwirkungspflichten des Kunden bei Montagen
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für den Ort der Montage bzw. des Einbaus. Insbesondere garantiert der Kunde mit der
Auftragserteilung, dass er berechtigt ist, den Einbau an der beabsichtigten Stelle vornehmen zu lassen. Dies gilt ausdrücklich gleichermaßen für Liegenschaften im Privatbesitz sowie für öffentliches Gut. Für den Einbau garantiert der Kunde weiters, dass der geplante Aufstellort frei von Einbauten, insbesondere Leitungen für Strom, Gas, Wasser, Kommunikationseinrichtungen, etc. aber auch frei von Wurzelwerk von erhaltenswerten oder unter Schutz gestellten Pflanzen die durch den Einbau Schaden nehmen könnten, ist. Dies gilt bis zu einer relativen (d.h. ab Bodenniveau) Tiefe von 1m. Im Falle von Beschädigungen haftet der Kunde in vollem Ausmaß auch für Kollateral- und Folgeschäden.

  • Rücktritt vom Vertrag:

Sollte es uns aus irgendeinem Grund geboten erscheinen, können wir vom Vertrag lastenfrei zurücktreten. Innerhalb zwei Wochen wird dies schriftlich angezeigt.

  • Fortgeltung des Vertrages bei Teilunwirksamkeit:

Ist oder wird eine dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand St. Pölten.

Impressum
InnoFit GmbH, Dammstrasse. 19, A-2301 Mühlleiten

E-Mail: info@innofit.at